Wir freuen uns, Sie auf den Seiten der Ev.-luth. Kirchengemeinde Apen begrüßen zu können. Wir wünschen Ihnen einen informativen Besuch auf unserer Internetseite und laden Sie herzlich ein zu den Gottesdiensten und Veranstaltungen in den Gemeindeteilen Apen, Augustfehn, Godensholt, Nordloh und Vreschen-Bokel.
Anregungen, Fragen oder Wünsche ?
Wir sind für Sie da !
Kontakt: kirchenbuero.apen@ kirche-oldenburg.de
Hier finden Sie den aktuellen Gemeindebrief "Us Karkenblatt" !
der Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist zunächst bis zum 31. Januar 2021 untersagt. Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Vergabe der Plätze in der Notbetreuung erfolgt nach vorgegebenen Kriterien.
Ab sofort sind alle Anträge auf Notbetreuung in einer Kindertagesstätte schriftlich bei der Gemeinde Apen – Fachbereich Bürgerdienste, Standesamt, Bildung und Familie zu stellen.
Anfragen können per E-Mail unter kindergarten@ apen.de oder telefonisch bei Frau Rosendahl (Tel. 04489/7334) erfolgen.
Die notwendigen zwei Vordrucke (Erklärung der Erziehungsberechtigten) und
(Arbeitszeitenbescheinigung) erhalten Sie per E-Mail, auf dem Postweg oder können direkt auf der Homepage der Gemeinde Apen www.apen.de runtergeladen werden. Individuelle Bescheinigungen vom Arbeitgeber sind nicht zulässig.
Sofern bereits im ersten Halbjahr eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde und sich am Arbeitsverhältnis nichts geändert hat, reicht die Vorlage der „Erklärung der Erziehungsberechtigten“ aus.
Für die Notbetreuung wird weiterhin ein Kostenbeitrag fällig werden. Für die, die eine Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, wird eine wohlwollende Kostenregelung angestrebt und abgestimmt.
Die Notbetreuung ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Ziel dieser Einschränkungen ist nach wie vor, die Verbreitung des COVID-19 zu verhindern bzw. dessen Ausbreitungsgeschwindigkeit zu verlangsamen. Aus diesem Grund unterliegt die Vergabe der Notbetreuung strengen Voraussetzungen.
Aufgenommen werden können nur Kinder bei denen mindestens ein erziehungsberechtigtes Elternteil in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Das bedeutet, dass die Person als systemrelevant und zwingend notwendig für den Betrieb eingestuft werden muss.
Daneben können Kinder, bei denen ein Unterstützungsbedarf (insbesondere Sprachförderbedarf) besteht, einen Betreuungsplatz erhalten.
Zudem können Kinder, die zum kommenden Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden, in die Notbetreuung aufgenommen werden.
Ebenfalls berücksichtigt werden Kinder in Situationen, die als besonderer Härtefall zu bewerten sind, beispielsweise eine drohende Kündigung, ein erheblicher Verdienstausfall oder eine drohende Kindeswohlgefährdung.
Daneben ist auch zu prüfen, ob eine anderweitige Betreuung oder eine anderweitige Arbeitseinteilung möglich ist oder ob der Jahresurlaub bzw. Überstunden genommen werden können.
Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht nicht. Plätze können nur im Rahmen der vorhandenen Ressourcen vergeben werden.
Vor dem Hintergrund, dass das Land Niedersachsen die Entwicklung der SARS-CoV2-Pandemie kurzfristig neu beurteilt, können sich auch im Rahmen der Notbetreuung immer wieder Neuerungen ergeben.
Quelle: Gemeinde Apen / www.apen.de
Formulare zur Beantragung der Notbetreuung :
Liebe Gemeindeglieder,
Das Kirchenbüro ist für den Publikumsverkehr vorerst bis zum 31.01.2021 geschlossen!
Wir sind weiterhin für Sie von 9 – 12 Uhr erreichbar:
Kontakt:
Telefon 04489 - 5341
per Fax
Telefax 04489 - 6386
oder per E-Mail unter
INFO´s hier > https://www.ev-kirche-apen.de/kinderjugend/kiga-online-anmeldung.html
Die Gemeinde Apen bittet alle Eltern, die ihr Kind ab dem 01.08.2021 für den Besuch einer Krippe oder eines Kindergartens anmelden möchten, dies über das Onlineportal vorzunehmen.
Sowohl über den Internetauftritt der Gemeinde Apen (www.apen.de), als auch den Internetauftritt der Kirchengemeinde Apen (www.ev-kirche-apen.de) ist dies möglich.
Sie werden Schritt für Schritt durch das Portal geführt, in dem alle notwendigen Daten und Angaben über entsprechende Eingabefelder abgefragt werden. Sollten Sie nicht über einen Internetzugang verfügen, stehen Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner der Gemeinde Apen bzw. der Kirchengemeinde gerne zur Verfügung.
- Bitte beachten Sie, dass alle Anmeldungen bis zum 15.01.2021 im Onlineportal erfolgt sein sollen.
- Notwendige Unterlagen bzw. Nachweise sind bitte bis zum 01.02.2021 beim Kirchenbüro Apen, Hauptstraße 204, 26689 Apen einzureichen.
Bitte orientieren Sie sich an diesen Daten, damit Sie rechtzeitig zum 01.03.2021 eine verbindliche Rückmeldung über den Erhalt eines Krippen- bzw. Kindergartenplatzes erhalten können.
Grundsätzliche Informationen über die einzelnen Einrichtungen erhalten Sie ebenfalls über die oben genannten Internetauftritte. Darüber hinaus gibt Frau Rosendahl im Rathaus unter der Telefonnummer 04489/ 7334 oder per E-Mail (Kindergarten@) gerne Auskunft. apen.de
Um mehr über die pädagogischen Konzepte der Einrichtungen zu erfahren, nehmen Sie gerne Kontakt mit den jeweiligen Einrichtungsleiterinnen auf.
Quelle : Gemeinde Apen
Gesucht wird ein/e verlässliche/r Austräger/in oder ein Austräger-Team, gerne auch Jugendliche, für das vierteljährliche "Us Karkenblatt".
Für die Bezirke
- Vreschen-Bokel, Hauptstraße mit Nebenstraßen ab Mühlenstraße Richtung Holtgast
- Nordloh, Nordloher Dorfstraße 40 bis 55
suchen wir Ehrenamtliche, die Lust haben, Exemplare von
"Us Karkenblatt" ab sofort, für eine Aufwandsentschädigung 4x im Jahr, auszuteilen.
Bitte melden Sie sich im Kirchenbüro Tel. 04489-5341
© 2013 Ev.-luth. Kirchengemeinde Apen | Hauptstraße 204 | 26689 Apen | Tel.: 04489-5341| E-Mail: kirchenbuero.apen@ | kirche-oldenburg.de