KIGA-Online-Anmeldung

Kindertagesstätten in der Gemeinde Apen

Träger der fünf Kindergärten und drei Krippen in der Gemeinde Apen ist die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde. Die Festsetzungen der Elternbeiträge erfolgen durch die Gemeindeverwaltung.

Kindertagesstättenplatzvergabe online

Das Anmeldeverfahren für die Platzvergabe in den Krippen und Kindergärten ist ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 online möglich. Sie als Eltern können sich auf einen Blick über die (zeitlichen) Angebote eines jeden Kindergartens in der Gemeinde Apen informieren und Ihren individuellen Bedarf und persönliche Besonderheiten formulieren. Ihr Aufnahmeantrag wird dann im nächsten Schritt an Ihren Wunschkindergarten/Meldepool weitergeleitet. In diesem Meldepool wird Ihr Anliegen entgegengenommen und bedient. Sollte eine Einrichtung ausgelastet sein, wird Ihr Anliegen an den benannten Kindergarten im Zweit- bzw. Drittwunsch umgeleitet.

Die Hauptaufnahme in Kindergärten und Krippen erfolgt zum 01.08. eines Jahres. Der erste Kindergartentag beginnt im Anschluss an die Kindergartenferien. Eine Aufnahme darüber hinaus im laufenden Jahr ist nur möglich, wenn freie Plätze in den Kindertagesstätten vorhanden sind.

Bitte beachten Sie, dass für die Hauptaufnahme zum August alle Eingaben bis zum 15.01. des Jahres im Onlineportal erfolgt sein sollten.

Außerdem sollten alle Antragsunterlagen (Arbeitszeitenbescheinigung, Nachweis Impfbelehrung u.a.) ebenfalls bis zum 15.01. des Jahres in der Kindertagesstätte des 1. Wunsches abgegeben worden sein, damit eine verbindliche Rückmeldung über den Erhalt eines Krippen- bzw. Kindergartenplatzes durch die jeweilige Leitung der Kindertagesstätte gemacht werden kann. 

Quelle: Gemeinde Apen

 

Rahmenrichtlinie der Platzvergabe in Kindertagesstätten

Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (Krippe ODER Tageseltern). Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres haben Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (Kindergarten).

Bei der Umsetzung dieses Anspruches ist hinsichtlich des zeitlichen Umfangs zwischen dem Betreuungswunsch und dem objektiven Bedarf zu unterscheiden. Bedeutet z. B. dass sich der Anspruch bei halbtägiger Berufstätigkeit der Eltern nicht auf einen Ganztagsplatz erstrecken kann. Im Rahmen freier Plätze wird man dem Elternwunsch natürlich gerecht werden können, während bei großer Resonanz auf den tatsächlichen Anspruch geblickt werden muss. Darüber hinaus werden die Krippen- wie auch Kindergartenplätze nach folgenden Richtlinien vergeben:

1. Das gesamte Kindergarten-/ Krippenangebot wird gemeindeweit als zumutbar bzgl. Entfernung und pädagogischem Konzept für jedes Kind angesehen.

2. Die ältesten Kinder werden bevorzugt aufgenommen.

3. Die Heranziehung nachweisbarer sozialer Kriterien (Berufstätigkeit beider Sorgeberechtigten/Alleinerziehende) wird bei der Vergabe von Plätzen positiv und vorrangig berücksichtigt.

4. Die sog. „Geschwisterregelung“ findet Anwendung, so dass Geschwisterkinder vorrangig gemeinsam dieselbe Einrichtung besuchen.

5. Ein Wechselwunsch innerhalb der Einrichtung wird nachrangig betrachtet.

6. „Flexikinder“ (Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.- 30.09. geboren wurden) sind beim Zuzug vorrangig zu berücksichtigen

7. Die Aufnahme gemeindefremder Kinder in eine Einrichtung ist im Rahmen freier Plätze möglich, aber grundsätzlich nachrangig und eine freiwillige Leistung. Achtung: für gemeindefremde Kinder ist der Höchstbeitrag gem. der Sozialstaffel zu zahlen.

8. Der Besuch Kinder der Gemeinde Apen in Einrichtungen außerhalb der Gemeinde ist möglich. Ein Anspruch der Eltern auf Übernahme der Betriebskosten für einen Platz in einer solchen Einrichtung besteht gegenüber der politischen Gemeinde Apen nicht.

9. Mit Vollendung des dritten Lebensjahres endet grundsätzlich der Besuch der jeweiligen Krippengruppe und eine kindgerechte Übergabe in eine Kindergartengruppe ist im Rahmen freier Plätze zu gewährleisten. Hierfür erhalten die Eltern, spätestens 3 Monate vorher, ein Betreuungsangebot innerhalb der Gemeinde Apen. Der Verbleib eines Kindes in einer Krippengruppe nach Vollendung des 3. Lebensjahres kann nur erfolgen, wenn es dafür pädagogische Gründe gibt. Diese müssen von der Kita-Leitung entsprechend bestätigt werden.

Quelle: Gemeinde Apen

 

Formulare für den Aufnahmeantrag einer Kindertagesstätte

Um bei der Vergabe der Kindergarten- und Krippenplätze möglichst allen Ansprüchen gerecht werden zu können, ist es notwendig bei der Vergabe, neben den allgemeinen Richtlinien, auch soziale Auswahlkriterien zu berücksichtigen.

Folgende Nachweise sind somit bis zum 15.01. des Aufnahmejahres im Kindergarten Ihres Erstwunsches abzugeben. Eine verbindliche Rückmeldung zum Erhalt des Krippen- bzw. Kindergartenplatzes erhalten Sie nach dem Auswahlverfahren von der jeweiligen Leitung der Kindertagesstätte.

Quelle: Gemeinde Apen

 

Ansprechpartner Fachdienst Kindertagesstätten im Rathaus

Herr Stöhr

Zimmer-Nr. 1.05
Telefon 04489 - 73 39

E-Mail  stoehr@apen.de

 

Frau Renken

Zimmer-Nr. 1.07
Telefon 04489 - 73 33

E-Mail  renken@apen.de

 

Ansprechpartner finden Sie auch im ev.-luth. Gemeindehaus Apen

Kirchenbüro Apen
Hauptstraße 204

Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 10 - 12 Uhr

Telefon 04489 - 5341

Telefax 04489 - 6386

E-Mail  kirchenbuero.apen@kirche-oldenburg.de

 

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