Stichwort: Reformationstag

Am 31.10.1517 soll der Augustinermönch Martin Luther 95 Thesen an die Tür der Wittenberger Schlosskirche geschlagen haben. Ob dies wirklich so geschehen ist, gilt nicht als historisch gesichert, aber über die geschichtsträchtige Wirkung besteht keinerlei Zweifel.

Heute geht man davon aus, dass Luther die Thesen vielmehr an eine Reihe von Kollegen und Adeligen verschickt hat. Luther hat dabei die nicht die Absicht gehabt, die katholische Kirche zu revolutionieren oder gar abzuschaffen. Dem Reformator ist es im Grunde darum gegangen, die Bibel wieder zur Grundlage kirchlicher Verkündigung und kirchlichen Handelns zu machen. Den damals üblichen Ablasshandel hat er zu tiefst verurteilt und abgelehnt.

Der zentrale Glaubenssatz Luthers steht geschrieben im Brief des Apostel Paulus an die Römer (Kapitel 3, Vers 28) und lautet: „So halten wir nun dafür, dass der Mensch gerecht wird ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben“.

Wir evangelischen Christen begehen heute den Reformationstag auch und gerade im Sinne des selbstkritischen, reformatorischen Grundsatzes „ecclesia semper reformanda“ - Kirche muss sich immer wieder erneuern. Der sprichwörtliche Geburtstag der evangelisch- lutherischen Kirche ist bisher nur in wenigen Bundesländern gesetzlicher Feiertag gewesen. Den Reformationstag hat man in den einzelnen Landeskirchen zunächst je nach Einführungstermin der Reformation begangen. Die einheitliche Festlegung auf den 31. Oktober ist im Jahre 1667 durch Georg II. von Sachsen erlassen worden.

Das 500. Reformationsjubiläum im Jahr 2017 haben wir einmalig, in allen 16 Bundesländern, als einen gesamtdeutschen gesetzlichen Feiertag feiern dürfen. Seit der deutschen Wiedervereinigung ist er es bereits in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ab dem Jahr 2018 ist der kirchliche Feiertag nunmehr auch in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dauerhaft als gesetzlicher Feiertag eingeführt worden.

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