Friedhofsbegehung im Frühjahr

In jedem Frühjahr wird auf unseren Friedhöfen Neuer Friedhof Apen, Kirchhof Apen und Friedhof Vreschen-Bokel eine Friedhofsbegehung durch unsere Mitarbeiter durchgeführt.

 

Warum das Ganze?

Die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen obliegt dem jeweiligen Friedhofsträger, also der Kirchengemeinde Apen. Darüber hinaus ist er für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf dem Friedhof verantwortlich. Dazu gehört auch die jährliche Standsicherheitskontrolle der Grabmale. Hierzu gelten zum einen die Regelungen der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zum anderen die Vorgaben des jeweils in der Friedhofsatzung verankerten Regelwerks.

Diese Prüfung ist wichtig, damit unsere Mitarbeiter und vor allem !! auch alle Friedhofsbesucher geschützt werden. Wer Näheres wissen möchte, kann sich gerne dazu im Kirchenbüro melden.

 

Worauf achten wir noch?

Bei dieser Begehung schauen wir auch auf den Grabzustand der einzelnen Grabstätten. Bei abgesackten und verwilderten Gräbern, bzw. Pflanzenwuchs auf andere Grabstätten, wenden wir uns schriftlich an die jeweiligen Nutzungsberechtigten mit der Bitte, hier Abhilfe zu schaffen.

Manchmal ist es für uns sehr schwierig die jeweiligen Nutzungsberechtigten zu finden. Oft sind die in unseren Büchern geführten Personen bereits verstorben oder weggezogen. Angehörige ausfindig zu machen ist manchmal reinste Detektivarbeit.

Was wir uns wünschen

Friedhöfe sollen eine Stätte der Ruhe und des Gedenkens an unsere lieben Verstorbenen sein. Die Friedhofsbepflanzung ist eine spezielle Form der Gartenkunst. Ob im Winter mit Heide und Tannengrün, im Frühjahr mit den ersten leuchten-den Farben der Frühblüher und im Sommer und Herbst mit verschiedenen Stauden und Immergrünen Pflanzen. Viele Besucher freuen sich über die Kreativität und Vielfalt der Grabbepflanzungen. Darüber hinaus ist eine blumenreiche Bepflanzung für Insekten eine zusätzliche Nahrungsquelle.

 

Wichtige Hinweise und Informationen:

Bei der Müllentsorgung auf den Friedhöfen muss die Mülltrennung beachtet werden!!

Grabgestecke und Kränze gehören nicht auf den Komposthaufen.

Wir können Komposthaufen mit Plastikinhalt nicht auf Flächen für Gartenabfälle entsorgen.

Für Plastik stehen auf den Friedhöfen Mülltonnen mit Wertstoffsäcken zur Verfügung.

In letzter Zeit kommt es häufig zu illegaler Müllentsorgung in den Restmülltonnen auf den Friedhöfen. Die Umsortierung des Mülls kostet unsere Mitarbeiter sehr viel Zeit und Mühe.

Steine und Hausmüll gehören nicht in die Restmülltonnen unserer Friedhöfe.

 

Zusammen können wir es schaffen, mit Hilfe der Blumen und Pflanzen einen Ort der Ruhe und des Gedenkens entstehen zu lassen.

 

Liebe Grüße aus dem Kirchenbüro und von den Friedhofsmitarbeitern

 

 

 

 

 

 

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